Volksabstimmung vom 28. November

Nein zum Stammzellenforschungsgesetz!
Nein zu diesem Embryo-Verbrauchs-Gesetz

Human Life International Schweiz
Postfach 1307, CH-6301 Zug




  

  

Die Schweizerische Hilfe für Mutter und Kind (SHMK) hat zusammen mit der Schweizerischen Gesellschaft für Bioethik (SGBE), der Arbeitsgemeinschaft evangelischer Ärztinnen und Ärzte der Schweiz (AGEAS), der Vereinigung katholischer Ärzte der Schweiz (VKAS) und Human Life International Schweiz (HLI) 46'000 beglaubigte Unterschriften gegen das sogenannte Stammzellenforschungsgesetz gesammelt. Zusätzlich haben der Basler Appell gegen Gentechnologie und die Grüne Partei 11'600, Ja zum Leben, zusammen mit EVP, EDU und der Badener Bürgerbewegung für das Recht auf Leben 29'500 Unterschriften gesammelt, weshalb das Referendum mit rund 87'100 Unterschriften deutlich zustande gekommen ist. Die Volksabstimmung hat am 28. November stattgefunden. 66.4 % der Stimmenden haben bei einer Stimmbeteiligung von 36.2 % das Stammzellenforschungsgesetz angenommen.

 

Lesen Sie dazu unsere Medienmitteilung vom 28. Nov. 2004
Unsere Forderungen an den Bundesrat (28. Nov. 2004)
Die Abstimmungresultate im Überblick und im Detail

 

Bundesrat ist in verfassungswidriger Weise für Scheitern der UNO-Klonkonvention mitverantwortlich!

 

Abstimmungsarena zum Stammzellenforschungsgesetz (StFG)
im Schweizer Fernsehen vom 12. November 2004

(Sehenswerter Realvideo: Unser Forschungsminister Bundesrat Couchepin kommt so richtig ins schleudern ...)

 

Hintergrundartikel

 

Weshalb haben diese Organisationen eine Volksabstimmung zum Stammzellenforschungsgesetz angestrebt?

1. Wer das Stammzellenforschungsgesetz (StFG) ablehnt, kann trotzdem für Stammzellenforschung sein

Grund ist ein Etikettenschwindel. Ursprünglich hat das Gesetz Embryonenforschungsgesetz geheissen, was ehrlicher gewesen wäre. Doch es wurde aus taktischen Gründen umbenannt. Das "Stammzellenforschungsgesetz" regelt einseitig nur die bisher erfolglose und hypothetische Forschung an embryonalen Stammzellen. Nicht erwähnt wird die Forschung mit adulten Stammzellen (z.B. aus Nabelschnurblut oder Knochenmark), welche bereits Therapieerfolge vorzuweisen hat. Diesen ethisch unproblematischen Forschungszweig unterstützen wir. Er wird durch die Ablehnung des StFG nicht behindert, vielmehr müssten vermehrt Forschungsgelder in diesen viel aussichtsreicheren Zweig umgeleitet werden.

2. Es verstösst gegen die Menschenwürde

Die Bundesverfassung hält in Artikel 7 fest: "Die Würde des Menschen ist zu achten und zu schützen." 1993 hat das Bundesgericht in Lausanne die Menschenwürde des Embryo in vitro ausdrücklich bestätigt (BGE 119 I a Erw. 12 lit. e S. 503). Deshalb ist es verfassungswidrig, ihn für Forschungszwecke zu verbrauchen.

3. Überzählige Embryos sollte es gemäss Verfassung nicht geben. Das Stammzellenforschungsgesetz wird dafür sorgen, dass es noch mehr überzählige Embryos gibt!

Gemäss Bundesverfassung, Artikel 119 Ziff. 2 lit. c, darf es bei der In-vitro-Fertilisation keine "überzähligen" Embryonen geben und sie dürfen auch nicht für Forschungszwecke erzeugt werden. Deshalb widerspricht es der Verfassung, wenn nun trotzdem überzählige Embryonen entstehen und diese zudem noch für Forschungszwecke verbraucht werden sollen. Nach dem Entwurf der Verordnung zum StFG wird das Bundesamt für Gesundheit nicht verpflichtet detaillierte Zahlen bekanntzugeben. Die Bürger und Bürgerinnen werden vielleicht erfahren wieviele Stammzelllinien erzeugt wurden, aber nicht wieviele Embryos dafür ihr Leben lassen mussten. Das schafft eine Grauzone, die von der Reproduktionsmedizin ausgenutzt werden wird.

4. Das Medizinpersonal allein entscheidet, ob ein Embryo überzählig ist. Das Urteil "Überzählig" ist gleichbedeutend mit seinem Todesurteil"

Überzählig" ist laut Vorlage ein Embryo, der bei der In-vitro-Fertilisation erzeugt wird, aber "nicht zur Herbeiführung einer Schwangerschaft verwendet werden kann und deshalb keine Überlebenschance hat." Die Feststellung dieser Überzähligkeit bleibt gemäss StFG dem verantwortlichen Medizinpersonal überlassen. Es gibt keine klaren Kriterien für die Einschätzung der Entwicklungspotenz der Embryos. Es ist zu befürchten, dass dieser Spielraum ausgenützt würde und mehr befruchtete Eizellen zu Embryos entwickelt werden, als nötig wäre.

5. Manipulationen am Embryo galten bisher als Tabu - nun werden solche legalisiert

Das Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) aus dem Jahr 1999 verbietet in Artikel 5 Ziff. 3 (bei Haft oder Busse bis zu 100'000 Franken!) "das Ablösen einer oder mehrerer Zellen von einem Embryo in vitro". Soll jetzt diese strafbare Handlung zum Bundesgesetz erhoben werden?

6. Menschenleben darf selbst zu noch so guten Zwecken niemals geopfert werden

Menschliches Leben darf nie verbraucht werden, um anderen Menschen zu helfen. Deutschland lehnt die verbrauchende Embryonenforschung ab. Politiker nennen sie dort eine neue Form von Kannibalismus.

7. Die Eltern werden unter Druck gesetzt

Die "Verwendung" von Embryos zu Forschungszwecken wird von der Einwilligung der Eltern abhängig gemacht. Dazu wird "sanfter Druck" ausgeübt. Im Gesetz heisst es in Artikel 5 Ziff. 4: "Wird die Einwilligung verweigert oder widerrufen, so ist der Embryo sofort zu vernichten." Das ist reine Erpressung! Zudem sollten Menschen nicht "getötet" oder "vernichtet" werden. Sie haben ein Recht auf ein würdevolles Sterben.

8. Die Behörden haben die gesetzliche Kontroll- und Informationspflicht bezüglich der in der Schweiz gezeugten Embryos bisher nicht ausgeübt.

Bei der gesetzlichen Regelung der In-vitro-Fertilisation hat der Bundesrat 1999 dem Volk versprochen, keine Forschung an Embryonen zuzulassen sowie eine Statistik über tiefgefrorene Embryonen zu erstellen. Damit wurde das "Ja" des Volkes geködert. Jetzt sollen Embryonen sogar für Forschungszwecke verbraucht werden dürfen. Die Statistik wurde bis heute nicht erstellt.

9. Der Forschungszweck ist nebulös - Vorbereitungsprojekte zum Klonen sind nicht ausgeschlossen!

Die Befürworter des Stammzellenforschungsgesetzes argumentieren vor allem mit der Hoffnung auf künftige Therapien mit embryonalen Stammzellen. Im StFG und in der Verordnung wird der Forschungszweck sehr nebulös umschrieben. Die Nationale Ethikkommission hat in einer Vernehmlassung sogar verlangt, man müsse die Eltern der Embroys darüber informieren, dass aus deren Stammzellen auch Ei- und Samenzellen hergestellt werden können! Zum Klonen von Embryos braucht es viele Eizellen. Die Forscher könnten mit Hilfe des StFG ungestört das Züchten Tausender Eizellen zu nahezu beliebigen Forschungszwecken vorantreiben. Sollte das Klonverbot fallen, wären sie dann sofort startbereit.


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